AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Firma EBL Qualitätslehm Austria GmbH, FN540720b, 6133 Pill wird im Folgenden kurz „QLA“ genannt. Als rechtliche Grundlage für eine zufriedenstellende Abwicklung von allen Rechtsgeschäften, welcher Art immer, werden von QLA ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen akzeptiert und gelten als vereinbart. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber und Vertragspartner - auch wenn nicht explizit darauf Bezug genommen wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen können rechtswirksam nur schriftlich vereinbart werden. Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1KschG).
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, auf eine Abänderung dieser Geschäftsbedingungen durch Zusenden der eigenen Geschäftsbedingungen zu verzichten. Sollte dennoch eine Zusendung seiner Geschäftsbedingungen erfolgt sein oder erfolgen, so werden diese Geschäftsbedingungen - soweit sie den Geschäftsbedingungen von QLA widersprechen - von QLA ausdrücklich abgelehnt. In all jenen Punkten, in denen die Geschäftsbedingungen von QLA keine Regelung treffen, lehnt QLA auch allfällige Abweichungen vom dispositiven Recht in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich ab.
Diese AGB gelten auch dann, wenn sie nur dem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden, jedoch nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag beigelegt oder explizit vereinbart worden sind. Kostenvoranschläge, Angebote und geistiges Eigentum: QLA leistet keine Gewähr für die Richtigkeit seiner Kostenovranschläge. Die Kostenvoranschläge sind immer entgeltlich und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart Für die Höhe des Entgeltes für den Kostenvoranschlag gilt das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Entgelt. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 10 % der Nettoangebotssumme als vereinbart. Wird bei Durchführung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages der zugrunde liegende Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, ist QLA verpflichtet, den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner kann in diesem Fall binnen drei Tagen ab Mitteilung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei er QLA den bereits getätigten Aufwand sowie den für die bisher erbrachten Leistungen anteiligen Werklohn zu ersetzen hat. Für den Fall, dass der Vertragspartner keinen Rücktritt erklärt, gilt die Überschreitung durch den Vertragspartner als genehmigt.
Die von QLA erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrunde liegende Pläne, Skizzen und Zeichnungen oder sonstige technische Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von QLA nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden. Alle seitens QLA erstellten Unterlagen, welcher Art immer, bleiben geistiges Eigentum von QLA. Sollte es sich um kein Werk im Sinne des UrhG handeln, ist QLA berechtigt eine Abstandsgebühr in Höhe von 25 % der Herstellungskosten zu verrechnen.
Die für Kostenvoranschläge angegebene Bauweise und die für die Berechnung notwendigen Werte sind QLA vor Auftragserteilung vom Bauführer vollständig und durch einen befähigten Fachmann bestätigt vorzulegen. Bauliche Änderungen hat der Vertragspartner unverzüglich und vollständig schriftlich mitzuteilen.
Grundlage der Angebote und Kostenvoranschläge von QLA sind ausschließlich die Seitens des Kunden bzw. Vertragspartners zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet QLA alle Pläne und Unterlagen vollständig vorzulegen. Die Vollständigkeit, Richtigkeit bzw. Machbarkeit der Pläne und Unterlagen wird von QLA ausdrücklich nicht überprüft.
Änderungen und Sonderwünsche werden nur nach frühzeitiger Mitteilung und ausreichend Kapazität durch QLA berücksichtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet die vollständigen Pläne und Unterlagen vorzulegen. QLA ist nicht verpflichtet die Pläne auf deren Ausführbarkeit bzw. technische Machbarkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber bedient sich betreffend der Planerstellung eines gesonderten Fachmanns.
Sonderwünsche bzw. sich daraus ergebende Änderungen sind in jeder Hinsicht kostenpflichtig, sohin in der allfälligen Planung, Umplanung, neuerlichen Anbotstellung und Ausführung, etc.. QLA ist nicht verpflichtet Sonderwünsche zu berücksichtigen bzw. Änderungen vorzunehmen.
Die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten vollständigen Unterlagen sind Bestandteil des Auftrages an QLA.
In Katalogen und Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind nur dann maßgeblich und verbindlich, wenn sie von QLA in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt und bestätigt werden.
Angebote von QLA sind freibleibend und unverbindlich.
Aufwendungen und Arbeiten von QLA zur Erstellung des Anbotes, Kostenvoranschlages und alle damit in Verbindung stehenden Leistungen werden abseits eines erteilten Auftrages verrechnet.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Offertes durch den Kunden zustande, welche Annahme QLA zugehen muss. Die Annahme einer von QLA erstellten Offerte ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.
Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.
Zusagen von Mitarbeitern
Mitarbeitern von QLA ist es nicht gestattet von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu tätigen. Zusagen sind zudem nur dann bindend, wenn diese schriftlich von QLA bestätigt worden sind.
Behördliche Bewilligungen
Sind für die Ausführung eines Auftrages behördliche Bewilligungen notwendig, so hat diese der Kunde und Vertragspartner auf seine Kosten und Verantwortung einzuholen und diese QLA vorzulegen. Allfällige Verzögerungen von Behörden etc. sind dem Kunden und Vertragspartner anzulasten und von diesem zu vertreten. QLA wird die Ausführung des Auftrages vor Vorliegen einer rechtskräftigen behördlichen Bewilligung nicht beginnen.
Zusagen oder Bewilligungen von Dritten
Sind für die Ausführung eines Auftrages Zusagen oder Bewilligungen von Dritten notwendig, so hat diese der Kunde und Vertragspartner auf seine Kosten und Verantwortung einzuholen und diese QLA vorzulegen. Allfällige Verzögerungen Dritter etc. sind dem Kunden und Vertragspartner anzulasten und von diesem zu vertreten.
QLA wird die Ausführung des Auftrages vor Vorliegen der Zusage oder der Bewilligung von Dritten nicht beginnen.
Preise
Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn QLA sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt hat. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von QLA gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ab Betrieb ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten. Wurde Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft so gelten die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genannten oder vereinbarten Preise von QLA entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevante Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von QLA nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verändern, ist QLA berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend zu erhöhen. Bei Vertragsabschluss mit „Offenlassung“ der Preise wird der Tag der Lieferung oder Fertigstellung der Lieferung geltende Preis verrechnet. Mehraufwand, welcher aufgrund des Verhaltens (Verschuldens) des Vertragspartners notwendig ist, wird gesondert mit den entsprechenden Zuschlägen (Überstunden, Fahrtkosten, etc.) verrechnet.
Lieferung, Teillieferung und Annahmeverzug
Die angegebenen Liefertermine gelten als voraussichtliche Termine, sofern dieser nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin wird mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin vereinbart. Ist der Kunde zu diesem vereinbarten Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug und QLA ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern, wobei QLA ausdrücklich auf Erfüllung besteht, wobei eine andere Erklärung seitens QLA möglich wäre. Mit diesem Zeitpunkt (=nicht allfälliger Erklärungszeitpunkt) gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
Wird ein vereinbarter Liefertermin von QLA um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde QLA eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls QLA zumindest eklatantes (kein schlichtes) grobes Verschulden vorwerfbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware sechs Monate nach Auftragserteilung als abgerufen und ist QLA berechtigt die vom Kunden und Vertragspartner geschuldete Leistung verlangen.
Gefahrenübergang und Erfüllung
Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand den Standort von QLA oder das Werk oder den Standort des Erfüllungsgehilfen von QLA verlässt oder im Sinne des Annahmeverzuges eingelagert wird, und zwar unabhängig von den für die Lieferung oder Leistung vereinbarten Zahlungskonditionen. Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung enthaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.
Vom Auftraggeber zu beschaffendes Material, gleichviel, welcher Art, ist QLA frei Haus zu liefern. Die Eingangsbestätigung von QLA gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Art und Menge. Bei größeren Posten hat der Auftraggeber QLA die mit der Zählung und Qualitätsprüfung verbundenen Kosten und Lagerspesen auf Verlangen QLA prompt zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von QLA. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist QLA berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Die Kosten der Rücknahme hat der Kunde und Vertragspartner zu tragen. Der Kunde und Vertragspartner hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung od. sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde und Vertragspartner gehalten, auf das Eigentum von QLA hinzuweisen und QLA unverzüglich zu verständigen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich bar, ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde und Vertragspartner hat allfällige Kosten des Zahlungsverkehrs, welcher Art immer, selbst zu tragen oder QLA zu ersetzen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft und werden bereits abgezogene Skonti nachverrechnet. Zahlungen des Kunden und Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf ein Geschäftskonto von QLA als geleistet. Rechnungen sind mit Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges gelten unternehmerische Zinsen und eine vierteljährliche Kapitalisierung der Zinsen als vereinbart. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird die Forderung von QLA erst mit deren Einlösung getilgt, gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung hat in der Währung des Rechnungsbetrages zu erfolgen.
Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Verbraucher sind nur zur Aufrechnung berechtigt, sofern der Anspruch durch QLA schriftlich anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt ist.
Zahlungsverzug - Verzug - Rücktritt
Ist der Kunde mit dessen (Teil)Leistungen und / oder (Teil)Zahlungen in Verzug, ist QLA berechtigt seine Leistungen und Arbeiten einzustellen, ohne hierdurch in einen Verzug oder eine Haftung zu geraten. In diesem Fall wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn QLA selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, eine rückständige Leistung seit mindestens sechs Wochen des Kunden fällig ist und QLA den Kunden unter Androhung der Fälligstellung bzw. des Terminsverlustes unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen angemahnt hat. QLA ist zudem berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den sich daraus ergebenden Schaden geltend zu machen. Der Kunde und Vertragspartner ist bei Verzug verpflichtet QLA die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und verhältnismäßigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Bei - auch unverschuldetem - Zahlungsverzug wird - vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens - ein Zinssatz von 9,2 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Im Verbrauchergeschäft liegt der Verzugszinssatz bei 4%. Eine vierteljährliche Kapitalisierung der Zinsen gilt als vereinbart. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen oder eines weiteren Schadenersatzes bleibt davon unberührt und besteht abseits dessen.
Neben den bereits genannten Fällen ist QLA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Kunde und Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von QLA besteht im Falle des Rücktrittes für QLA Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungsarbeiten, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Selbst wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat QLA diesfalls Anspruch auf Ersatz der Leistungen und Aufwendungen, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.
Haftung
Die Haftung / Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit und schlichte grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wird der Ersatz von Folge- bzw. Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten oder von Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. Soweit die Haftung von QLA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von QLA. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benützung oder behördlicher Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften wird die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zehn Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" iSd PHG gegen QLA richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von QLA verursacht und zumindest eklatant grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:
Die Ware bzw. das Werk sind nach der Ablieferung bzw. Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind QLA unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung bzw. Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben.
Die Mängelrüge bzw. Mängelmitteilung ist nur ordnungsgemäß, wenn diese schriftlich und fristgerecht erfolgt. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so erlöschen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen und sind somit ausgeschlossen. Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche an vom Kunden bzw. Vertragspartner veränderten bzw. be- oder verarbeiteten Sachen sind jedenfalls ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt generell für bewegliche und unbewegliche Sachen oder Werke 6 Monate. Die gesetzliche Vermutungsregel ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels bei Übergabe hat der Kunde und Vertragspartner von QLA zu beweisen.
Im Falle des seitens QLA bestätigten Vorliegens eines von QLA zu vertretendem Mangel hat QLA die Wahl zwischen Austausch oder Verbesserung sowie Wandlung oder Preisnachlass. Regressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen. Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von QLA nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Die Überprüfung der Unterlagen in welcher Form immer erfolgt ausdrücklich nicht und wird die Haftung von QLA hiefür ausgeschlossen.
Maßangaben, Material und Pläne des Kunden
Werden vom Kunden Pläne oder Material beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Eine Überprüfung durch QLA in welcher Form immer, erfolgt nicht und ist dieser nicht dazu verpflichtet.
Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat QLA den Kunden davon zu verständigen und um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen. Zur Leistungsausführung ist QLA erst dann verpflichtet, sobald der Kunde und Vertragspartner all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
Der Kunde und Vertragspartner hat den erforderlichen Licht- und Kraftstrom, Gerüste u. ä. beizustellen. QLA ist nicht berechtigt Arbeiten, die über dessen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen. Solche Leistungen sind niemals Vertrags- und Leistungsinhalt.
Namen- und Markenaufdruck
QLA ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden und Vertragspartners berechtigt.
Urheberrechte - Geistiges Eigentum
QLA behält sich sämtliche Rechte an seinen Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen, Plänen, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster oder ähnliches vor. Das geistige Eigentum verbleibt bei QLA. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von QLA stammen, vom Kunden und Vertragspartner nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind QLA über dessen Verlangen sofort zurückzustellen. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von QLA.
Der Kunde und Vertragspartner ist verpflichtet, QLA gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. QLA verpflichtet sich, in einem gegen QLA angestrengten Rechtsstreit dem Kunden und Vertragspartner den Streit zu verkünden. Tritt der Kunde und Vertragspartner dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf Seite von QLA bei, ist QLA berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und/oder Zahlungen ist - 6130 Pill. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Auftrag und dessen Durchführung entstehenden Rechtsstreitigkeiten bzw. dessen Rückabwicklung, Zerfall, etc. sowie alle wie auch immer gearteten mit dem Vertrag/Auftrag in Verbindung stehenden Ansprüchen wird das für den Sitz von QLA nach den Prozessgesetzen örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Bei Verbrauchergeschäften gilt dies für Klagen unseres Unternehmens gegen den Verbraucher nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat. Für Klagen des Verbrauchers gegen QLA gelten neben den im ersten Satz festgesetzten Gerichtsstand auch alle darüberhinausgehenden gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen materiellen Rechts vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Für Verbraucher (jede natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder ihren gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) besteht bei Fernabsatzverträgen (FAGG) ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nachfolgend belehrt wird. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (zB Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
EBL-Qualitätslehm Austria GmbH, FN 540720b, Schlagthurn 6/Top, 6135 Stans, Tel.: +435242/62220-15, E-mail: office@holzbau-wegscheider.at
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zB Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (zB Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
ERKLÄRUNG / VERLANGEN DES KUNDEN ÜBER DEN BEGINN DER VERTRAGSERFÜLLUNG DURCH QLA VOR ABLAUF DER RÜCKTRITTSFRIST GEMÄSS § 1 FAGG
- Der Kunde erklärt hiermit, keinen vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung durch QLA vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu wünschen
- Der Kunde erklärt hiermit, sofort den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung durch QLA vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu verlangen und wünscht die sofortige Leistung von QLA
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Wahl des vorzeitigen Beginns der Vertragserfüllung durch QLA vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht verliert und nicht mehr ausüben kann.
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO
Der Schutz der individuellen Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsprozessen mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigen. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten in Verbindung mit den zusätzlichen Projektinformationen zum Bauvorhaben sind zur ordnungsgemäßen Abwicklung des entstehenden Vertragsverhältnisses erforderlich. Darüber hinaus kann es notwendig sein, dass ihre personenbezogenen Daten inkl. der entsprechenden Projektunterlagen an weitere Empfänger - z.B. an der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte (Architekten, Speditionen, etc.) oder Verwaltungsbehörden übermittelt werden. Wir weisen darauf hin, dass es uns ohne Übermittlung dieser Daten gegebenenfalls nicht möglich ist, den Vertrag mit Ihnen zu erfüllen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Empfänger werden Ihnen im Rahmen der Auftragsabwicklung bekanntgegeben.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedoch jedenfalls solange, wie wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungs- oder Verjährungsfristen bzw. noch nicht abgelaufener potentieller Rechtsansprüche.
Einwilligungserklärung
- Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass EBL-Qualitätslehm Austria GmbH meine personenbezogenen Daten sowie Projektdaten erhebt, speichert und zum Zweck der Vertragserfüllung an weitere Empfänger zur Vertragserfüllung übermittelt.
- Zudem erkläre ich mich damit einverstanden, dass mich auf Basis dieser Einwilligung EBL-Qualitätslehm Austria GmbH per Post, E-Mail oder Telefon kontaktieren und mir Produktinformationen, Newsletter oder neuen Angeboten zuschicken kann.
Mir ist bewusst, dass diese Einwilligung freiwillig erfolgt und jederzeit per Mail oder Post widerrufen werden kann.